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Übersicht

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 


§ 1 Allgemeines

a) Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Baldus Medizintechnik GmbH, Auf dem Schafstall 5, 56182 Urbar am Rhein, vertreten durch ihren Geschäftsführer: Herrn Fabian Baldus (im Folgenden: Baldus Medizintechnik genannt) und den Kunden in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

b) Vertragsvereinbarung
Die Vertragssprache ist deutsch. Kunden im Sinne dieser AGB sind ausschließlich Unternehmer i.S.v. § 14 BGB. Widerrufsrechte bestehen nicht, da es sich bei den Kunden nicht um Verbraucher handelt. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

c) Vertragsschluss und Speicherung des Vertragstextes
Der Vertrag kommt durch den individuellen Antrag und die darauf bezogene  Annahmeerklärung  zustande.  Eine  Speicherung  des Vertragstextes findet nicht statt, da sich der Vertragsinhalt jeweils individuell aus der getroffenen Vereinbarung ergibt.

d) Nachträgliche Änderung der Geschäftsbedingungen
Baldus Medizintechnik ist zur nachträglichen Anpassung und Ergänzung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegenüber bestehenden Geschäftsbeziehungen berechtigt, soweit Änderungen in der Gesetzgebung oder Rechtsprechung es erfordern oder sonstige Umstände dazu führen, dass das vertragliche Äquivalenzverhältnis nicht nur unwesentlich gestört ist. Eine nachträgliche Änderung der Geschäftsbedingungen wird wirksam, wenn der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen nach Mitteilung der Änderung widerspricht. Baldus Medizintechnik wird den Kunden bei Fristbeginn ausdrücklich auf die Wirkung seines Schweigens als Annahme der Vertragsänderung hinweisen und ihm während der Frist die Möglichkeit zur Abgabe einer ausdrücklichen Erklärung einräumen. Widerspricht der Kunde fristgemäß, können sowohl Baldus Medizintechnik als auch der Kunde das Vertragsverhältnis außerordentlich kündigen.


§ 2 Lieferung

a) Teillieferungen
Baldus Medizintechnik ist zu Teillieferungen berechtigt, wenn dies für den Kunden zumutbar ist. Im Falle von Teillieferungen fallen dem Kunden jedoch keine zusätzlichen Versandkosten an.

b) Liefer- und Leistungsverzögerungen
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von außergewöhnlichen und unvorherseh-baren Ereignissen, welche auch durch äußerste Sorgfalt von Baldus Medizintechnik nicht verhindert werden können (hierzu gehören insbesondere Streiks, behördliche oder gerichtliche Anordnungen und Fälle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung trotz dahingehenden Deckungsgeschäfts), hat Baldus Medizintechnik nicht zu vertreten. Sie berechtigen Baldus Medizintechnik dazu, die Lieferung um die Dauer des behindernden Ereignisses zu verschieben.

c) Rücktritt
Bei Nichtverfügbarkeit aus zuvor genannten Gründen kann Baldus Medizintechnik vom Vertrag zurücktreten. Baldus Medizintechnik verpflichtet sich dabei, den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und etwaig bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich zu erstatten.

d) Ausschluss der Lieferung
Postfachanschriften werden nicht beliefert.

e) Annahmeverzug
Gerät der Kunde mit der Abnahme der bestellten Ware in Verzug, ist Baldus Medizintechnik nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Verzug oder wegen Nichterfüllung zu beanspruchen. Während des Annahmeverzugs trägt der Kunde die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung.

f) Leistungszeit
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, erfolgt die Lieferung durch Baldus Medizintechnik innerhalb von sechs Wochen. Der Fristbeginn für die Lieferung ist bei Vorkassenzahlung der Tag nach Erteilung des Zahlungs-auftrags an das überweisende Kreditinstitut bzw. bei Zahlung per Rechnungskauf der Tag nach Vertragsschluss. Die Frist endet 6 Wochen später mit Ablauf des Wochentages, der dem Wochentag des Fristbeginnes entspricht. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen am Lieferort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, endet die Frist am nächsten Werktag.

g) Sonstige Liefer- und Leistungsverzögerungen
Teil des Leistungsspektrums der Baldus Medizintechnik ist die Durchführung der Einweisung in die Bedienung von Medizinprodukten nach MPG gegen  das  im  jeweiligen  Angebot  ausgewiesene  Entgelt.  Die  Durchführung der Einweisung erfolgt nach terminlicher Absprache zwischen Baldus
Medizintechnik und dem Kunden mit der Maßgabe, dass die Einweisung grundsätzlich am Tag der Anlieferung und des Aufbau des Medizinproduktes erfolgen soll. Aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse (z.B. Erkrankung, Unfallereignis, verkehrstechnische Behinderung o.Ä.) kann es vorkommen, dass Baldus Medizintechnik oder der Kunde den Termin absagen müssen.
Sowohl Baldus Medizintechnik als auch der Kunde sind verpflichtet, die jeweils andere Partei unverzüglich nach Eintritt eines solchen Verhinderungsgrundes zu kontaktieren und den Termin abzusagen. Eine terminliche Absage seitens der Baldus Medizintechnik berechtigt den Kunden nicht zum Rücktritt vom Vertragsverhältnis oder zur Geltendmachung von Schäden. Baldus Medizintechnik und der Kunde werden im Fall einer terminlichen Absage einen möglichst nahegelegenen Ersatztermin vereinbaren.


§ 3 Zahlung

a) Preise und Versandkosten
Sämtliche Preise verstehen sich exklusive Umsatzsteuer und zuzüglich der Kosten für Verpackung und Versand, soweit nicht Abholung durch den Kunden an dem Geschäftssitz von Baldus Medizintechnik in Urbar am Rhein vereinbart wird.

Der Mindestbestellwert beträgt 25,00 Euro netto zuzüglich der Kosten für Verpackung und Versand.


b) Fahrtkosten
Bei Lieferung durch Baldus Medizintechnik werden für die Anfahrt 0,79 € netto pro gefahrenen Kilometer sowie eine Pauschale von 79,00 € netto für die Fahrtzeit zuzüglich für die über eine Stunde hinausgehende Fahrtzeit jeweils 79,00 € netto pro Stunde berechnet.


c) Montagekosten

Bei  Montage  oder  Arbeiten  vor  Ort  werden  durch  Baldus  Medizintechnik  66,00  €  für  einen  Monteur  und  79,00  €  für  einen  Techniker  netto pro  Stunde  berechnet.  Soweit  der  Kunde  telefonischen  Support  durch Techniker  von  Baldus  Medizintechnik  außerhalb  der  Gewährleistungsrechte  in  Anspruch  nimmt,  berechnet  Baldus  Medizintechnik  1,99 € netto pro angefangene Minute. Die Abrechnung erfolgt auf Rechnungsbasis.


d) Einlagerungskosten

Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist Baldus Medizin-technik GmbH berechtigt, den ihr insoweit entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Im Falle des Annahmeverzuges des Kunden nimmt Baldus Medizintechnik GmbH die Einlagerung der Ware auf Risiko und Kosten des Kunden vor. Für die Einlagerung berechnet Baldus Medizintechnik GmbH dem Kunden, unabhängig von der Einlagerungsdauer, eine Gebühr in Höhe von 20 % des Warenwertes.


e)
Zahlungsverzug
Der Kunde gerät mit der Zahlung in Verzug, wenn die Zahlung nicht innerhalb von einer Woche nach Erhalt der Rechnung bei der Baldus Medizintechnik GmbH eingeht. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Sollte der Kunde mit seinen Zahlungen in Verzug geraten, so behält sich die Baldus Medizintechnik GmbH vor, Mahngebühren in Höhe von 5 Euro in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadensersatzes, insb. auch der Verzugspauschale nach § 288 Absatz 5 Satz 1 BGB, bleibt unbenommen. Nach Absprache mit Baldus Medizintechnik ist eine Verlängerung des Zahlungsziels auf 8, 14 oder 30 Tage möglich.


f)
Zurückbehaltungsrecht
Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts steht dem Kunden nur für solche Gegenansprüche zu, die fällig sind und auf demselben rechtlichen Verhältnis wie die Verpflichtung des Kunden beruhen.


§ 4 Verantwortlichkeit des Kunden

Für Inhalt und Richtigkeit von übermittelten Daten für eine Sonderanfertigung ist ausschließlich der Kunde verantwortlich.

 

 

§ 5 Eigentumsvorbehalt

a) Allgemein
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises im Eigentum von Baldus Medizintechnik. Der Kunde hat die unter einfachem Eigentumsvorbehalt stehende Ware jederzeit pfleglich zu behandeln. Der Kunde tritt einen Anspruch bzw. Ersatz, den er für die Beschädigung, Zerstörung oder den Verlust der gelieferten Waren erhält, an Baldus Medizintechnik ab. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Baldus Medizintechnik berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In dieser Zurücknahme der Kaufsache liegt ein Rücktritt vom Vertrag.


b) Pfändung und anderweitige Beeinträchtigungen

Wird die unter dem Eigentumsvorbehalt stehende Sache gepfändet oder anderweitig durch Dritte beeinträchtigt, hat der Kunde Baldus Medizintechnik unverzüglich zu benachrichtigen, damit eine Klage gemäß § 771 ZPO erhoben werden kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den Baldus Medizintechnik entstandenen Ausfall.

c) Rücknahme
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, aber auch im Falle der Beantragung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden, ist Baldus Medizintechnik berechtigt, die Sache zurückzunehmen. In der Rücknahme der Sache liegt in diesem Fall kein Rücktritt vom Vertrag vor, es sei denn, Baldus Medizintechnik erklärt dies ausdrücklich schriftlich.


d) Verlängerter Eigentumsvorbehalt bezüglich Weiterveräußerung

Der Kunde ist zur Veräußerung der Vorbehaltsware im Geschäftsverkehr berechtigt. Er tritt Baldus Medizintechnik als Sicherheit für den Kaufpreis seine aus dem Weiterverkauf der Sache entstehende künftige Kaufpreisforderung gegen den Dritten bereits zum Zeitpunkt dieses Vertragsschlusses in Höhe den Endbetrages einschließlich der Mehrwertsteuer ab.


e)
Verlängerter Eigentumsvorbehalt bezüglich Weiterverarbeitung
Eine Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden erfolgt stets namens und im Auftrag für Baldus Medizintechnik. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Kunden an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, Baldus Medizintechnik nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwirbt Baldus Medizintechnik das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der Kaufsache Baldus Medizintechnik zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Kunde Baldus Medizintechnik anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für Baldus Medizintechnik verwahrt. Zur Sicherung der Forderungen gegen den Kunden tritt der Kunde auch solche Forderungen an Baldus Medizintechnik ab, die dem Kunden durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; Baldus Medizintechnik nimmt diese Abtretung schon jetzt an.

f) Freigabe von Sicherheiten
Übersteigt der Wert der Sicherheiten den Wert der gesicherten Forderungen um mehr als 15 Prozent, ist Baldus Medizintechnik auf Verlangen des Kunden zur Freigabe von Sicherheiten verpflichtet.


§ 6 Gewährleistung


a) Gewährleistungsanspruch
Es bestehen gesetzliche Gewährleistungsrechte. Ein Gewährleistungsanspruch kann nur hinsichtlich der Beschaffen-heiten der Ware entstehen, zumutbare Abweichungen in den ästhetischen Eigenschaften der Ware unterfallen nicht dem Gewährleistungsanspruch. Soweit zusätzlich zu den Gewährleistungsansprüchen Garantien gegeben werden, finden Sie deren genaue Bedingungen jeweils beim Produkt. Mögliche Garantien berühren die Gewährleistungsrechte nicht.

b) Rechte bei unwesentlichem Mangel
Beim Vorliegen eines nur unwesentlichen Mangels steht dem Kunden unter Ausschluss des Rücktrittsrechts lediglich das Recht zur angemessenen Minderung des Kaufpreises zu.

c) Schadensersatz für Mängel
Für Schäden, die auf eine unsachgemäße Behandlung oder Verwendung der Ware zurückzuführen sind, wird keine Gewähr geleistet. Schadensersatz für Mängel an der Ware leistet Baldus Medizintechnik nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dieser Ausschluss betrifft nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben vom Haftungsausschluss unberührt.

d) Gewährleistungsumfang
Im Falle eines Mangels leistet Baldus Medizintechnik nach eigener Wahl die Nacherfüllung in Form der Mangelbeseitigung oder der Neulieferung. Dabei geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder Verschlechterung der Sache bereits mit Übergabe an die zum Transport bestimmte Person über. Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb eines Jahres nach dem so bestimmten Gefahrenübergang.

e) Rügeobliegenheit von Unternehmern
Offensichtliche Mängel müssen unverzüglich schriftlich angezeigt werden; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.


§ 7 Haftung

a) Haftungsausschluss
Baldus Medizintechnik sowie ihre gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Soweit wesentliche Vertragspflichten (folglich solche Pflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist) betroffen sind, wird auch für leichte Fahrlässigkeit gehaftet. Dabei beschränkt sich die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden.
Auch im Falle eines grob fahrlässigen Verstoßes gegen nicht wesentliche Vertragspflichten haftet Baldus Medizintechnik nur in Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschadens.

b) Haftungsvorbehalt
Der vorstehende Haftungsausschluss betrifft nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben vom Haftungsausschluss unberührt.


§ 8 Schlussbestimmungen

a) Gerichtsstand
Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag wird der Geschäftssitz von Baldus Medizintechnik in Urbar am Rhein vereinbart, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder sofern der Kunde keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat.

b) Rechtswahl

Soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen nach dem Heimatrecht des Kunden entgegenstehen, gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts als vereinbart.



Baldus Medizintechnik GmbH


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